Welche Zuschüsse gibt es ?
Das Jahr 2026 wird im Wesentlichen ein Übergangsjahr ohne allgemeine Erhöhung der Geld- und Sachleistungen. Jedoch sind Erleichterungen sowie Entwürfe für eine große Pflegereform mit neuen Budgets ab 2027 vorgesehen.
Wichtigste Änderungen 2026
- Keine Geldsteigerung: Die Pflegeleistungen bleiben auf dem Stand von 2025 (Pflegegeld z. B. in Pflegegrad 2 bei 347 €, in Pflegegrad 3 bei 599 €).
- Weniger Bürokratie (BEEP-Gesetz): Die Pflicht für Beratungseinsätze in den Pflegegraden 4 und 5 sinkt von viermal auf zweimal pro Jahr.
- Neue Abrechnungsfrist: Die rückwirkende Erstattung von Kosten für die Verhinderungspflege ist ab 2026 auf das laufende und das vorherige Kalenderjahr begrenzt.
- Neue Budgets sind ab 2027 geplant: Zusammenlegung von Einzelleistungen in ein Sachleistungs- und Entlastungsbudget.
- Der Entwurf des Ministeriums sieht schärfere Schwellenwerte und veränderte Heimzuschüsse vor.
| Pflegegrad | Pflegegeld bis Ende 2023 | Pflegegeld ab 2024 |
|---|---|---|
| 1 | 0 | 0 |
| 2 | 316 | 332 |
| 3 | 545 | 573 |
| 4 | 728 | 765 |
| 5 | 901 | 945 |
Höhere Pflegesachleistungen:
Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, werden um 5 % angehoben.
| Pflegegrad | Sachleistungen bis Ende 2023 | Sachleistungen ab 2024 |
|---|---|---|
| 1 | 0 | 0 |
| 2 | 724 | 761 |
| 3 | 1363 | 1432 |
| 4 | 1693 | 1778 |
| 5 | 2095 | 2200 |
Verhinderungspflege für Kinder:
Junge Pflegebedürftige können bereits ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren gelten bei einem Pflegegrad 4 oder 5 für die Verhinderungspflege folgende Neuerungen:
- Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Die Verhinderungspflege kann sofort nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
- Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen pro Kalenderjahr – wie bei der Kurzzeitpflege.
- Nicht verbrauchte Mittel aus der Kurzzeitpflege können zu 100 % für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Das Entlastungsbudget:
Ab Mitte 2025 für alle Altersstufen
Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Es wird für pflegende Angehörige ab 2024 stufenweise eingeführt. Ab 1. Juli 2025 soll das Budget für alle, also auch pflegebedürftige ältere Menschen ab Pflegegrad 2, nutzbar sein.
Achtung:
Das Entlastungsbudget ist nicht gleich Entlastungsbetrag! Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für alle, die pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad besetzen. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wird nicht ausgezahlt sondern wird gegen mtl. Leistungsnachweis verrechnet.
Zuschlag zu Pflegekosten im Heim:
Der prozentuale Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege wird zum 1. Januar 2024 ebenfalls erhöht. Die Zuschüsse der Pflegekasse zum Eigenanteil betreffen weiterhin nur die Pflegekosten.
- Im ersten Jahr: 15 % statt bisher 5 %
- Im zweiten Jahr: 30 % statt bisher 25 %
- Im dritten Jahr: 50 % statt bisher 45 %
- Ab dem vierten Jahr: 75 % statt bisher 70%
Quelle: Afilio Ratgeber vom 10.11.2023

