Welche Zuschüsse gibt es ?
Die neue Pflegereform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Es gibt mehr finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden angehoben.
Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zum Pflegegrad 1 ab 2025 untenstehend !
Das Wichtigste in Kürze:
- Die neue Pflegereform wird zum 1. Januar 2024 wirksam.
- Es gibt dann 5 % mehr Pflegegeld. Auch die Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 werden um 5 % angehoben.
- Der Zuschlag zu Pflegekosten im Heim wird ebenfalls zum 1. Januar 2024 prozentual erhöht.
- Kinder und Jugendliche bis 25 können bei einem Pflegegrad 4 oder 5 ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen.
Pflegegrad | Pflegegeld bis Ende 2023 | Pflegegeld ab 2024 |
---|---|---|
1 | 0 | 0 |
2 | 316 | 332 |
3 | 545 | 573 |
4 | 728 | 765 |
5 | 901 | 945 |
Höhere Pflegesachleistungen:
Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, werden um 5 % angehoben.
Pflegegrad | Sachleistungen bis Ende 2023 | Sachleistungen ab 2024 |
---|---|---|
1 | 0 | 0 |
2 | 724 | 761 |
3 | 1363 | 1432 |
4 | 1693 | 1778 |
5 | 2095 | 2200 |
Verhinderungspflege für Kinder:
Junge Pflegebedürftige können bereits ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren gelten bei einem Pflegegrad 4 oder 5 für die Verhinderungspflege folgende Neuerungen:
- Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Die Verhinderungspflege kann sofort nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
- Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen pro Kalenderjahr – wie bei der Kurzzeitpflege.
- Nicht verbrauchte Mittel aus der Kurzzeitpflege können zu 100 % für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Das Entlastungsbudget:
Ab Mitte 2025 für alle Altersstufen
Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Es wird für pflegende Angehörige ab 2024 stufenweise eingeführt. Ab 1. Juli 2025 soll das Budget für alle, also auch pflegebedürftige ältere Menschen ab Pflegegrad 2, nutzbar sein.
Achtung:
Das Entlastungsbudget ist nicht gleich Entlastungsbetrag! Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für alle, die pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad besetzen.
Zuschlag zu Pflegekosten im Heim:
Der prozentuale Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege wird zum 1. Januar 2024 ebenfalls erhöht. Die Zuschüsse der Pflegekasse zum Eigenanteil betreffen weiterhin nur die Pflegekosten.
- Im ersten Jahr: 15 % statt bisher 5 %
- Im zweiten Jahr: 30 % statt bisher 25 %
- Im dritten Jahr: 50 % statt bisher 45 %
- Ab dem vierten Jahr: 75 % statt bisher 70%
Quelle: Afilio Ratgeber vom 10.11.2023 (aktualisiert: 17.11.2023)
Aktueller Hinweis :
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege durch ambulante Pflegedienste oder im Pflegeheim von bis zu
131 € monatlich (Neuer Stand 2025)
Quelle: Sanubi.de Ratgeber vom 21.01.2025
